Narkosebehandlung

Vollnarkose – nur in Ausnahmefällen

Wir besitzen langjährige Erfahrung im Umgang mit Kindern und Angstpatienten. Wenn alles andere nicht hilft, können wir Ihnen in extremen Fällen fast unser komplettes Behandlungsspektrum ebenfalls in Vollnarkose anbieten. Eine Vollnarkose beim Zahnarzt sollte aber nur in Ausnahmefällen das Mittel der Wahl sein.

Leider ist die Behandlung in Vollnarkose nicht immer eine Kassenleistung und kann deshalb mit nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden sein. Da es eine generelle Kostenübernahmezusage seitens der gesetzlichen Krankenkassen in dieser Form nicht gibt, klären wir das im Einzelfall gerne für Sie ab.
Ob eine Narkosebehandlung letztendlich für Sie in Frage kommt, hängt natürlich auch von Ihrem gesundheitlichen Zustand ab, weshalb ein ärztliches Vorgespräch mit einem Anästhesisten zwingend vorgeschrieben ist.

Wir führen unsere Narkosebehandlungen auf Grund der besseren Nachsorge in einem zentral gelegenen Anästhesiezentrum mit komfortablem Aufwachraum durch. Aus sicherheitstechnischen Gründen sind Sie im Anschluss an Ihre Behandlung permanent unter medizinischer Aufsicht. Erst wenn Sie sich wirklich wieder wohlfühlen und alle Vitalwerte sich im Normbereich befinden, dürfen Sie sich von einer Begleitperson nachhause bringen lassen.